Freundeskreis Bonn

Bürgerantrag vom 5. Februar 2018
zur UN-Kinderrechtskonvention
und zum Tag der Bundeswehr

Die UN-Kinderrechtskonvention einhalten:
Kein „Tag der Bundeswehr“ 2018 –
Schluss mit der Weitergabe von Daten Jugendlicher an die Bundeswehr

Unser Bürgerantrag
an das Bürgerbüro des Oberbürgermeister

Als Organisationen bzw. Gruppen haben unterzeichnet: Attac Bonn; BJB (Bonner Jugendbewegung); Bonner Friedensbündnis; Friedensgruppe St. Petrus (Bonn); Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.; NaturFreunde Bonn e.V. – außerdem etwa 150 Einzelpersonen

 

 

Bürgerausschuss am 28. Februar 2018

Der Bürgeraussschuss der Stadt Bonn hat mehrheitlich den friedenspolitischen Antrag des "Freundeskreises Bonn" abgelehnt, in dem gefordert wurde, den Marktplatz nicht für den Tag der Bundeswehr zur Verfügung zu stellen, hilfsweise, ihn während dieser Propagandashow für Minderjährige zu sperren. Außerdem wurde ein Stopp der Datenweitergabe von Jugendlichen durch die Stadt an die Bundeswehr gefordert. Am 9. Juni 2018 soll wieder der "Tag der Bundeswehr" an 16 Standorten stattfinden. Friedensgruppen kritisieren neben den völkerrechtswidrigen Bundeswehreinsätzen vor allem die Bewerbung und Rekrutierung Minderjähriger. Vor der Sitzung des Bürgerausschusses hatten VertreterInnen von Friedensgruppen gegen das Bundeswehrspektakel am Modell-Schiff der "Bonn" demonstriert.

General-Anzeiger (Print), 29.02.2018

Unsere Pressmitteilung am 25. Februar 2018

Text des Bürgerantrags

Erneut soll im Jahr 2018 ein öffentlicher „Tag der Bundeswehr“ stattfinden; diesmal auch wieder, wie bereits 2015 und 2016, in Bonn. Wir sehen in diesem „Tag der Bundeswehr“ aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre einen eindeutigen Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention, der sich gerade die UN-Stadt Bonn besonders verbunden fühlen sollte. Denn mit dem „Tag der Bundeswehr“ sollen insbesondere Jugendliche für den Dienst in der Bundeswehr begeistert werden, obwohl die Bewerbung von Jugendlichen und Kindern der UN- Kinderrechtskonvention klar widerspricht.

Wir fordern daher den Rat der Stadt Bonn auf, eine öffentliche Werbeshow der Bundeswehr in 2018 nicht mehr zuzulassen. Hilfsweise beantragen wir, dass der entsprechende Platz der Bundeswehr-Veranstaltung abgesperrt und mit Einlasskontrollen versehen wird, an denen nur über 18-jährige Personen eingelassen werden.

Außerdem wird der Rat der Stadt Bonn aufgefordert, in Entsprechung der UN- Kinderrechtskonvention die übliche Weitergabe der Daten von Jugendlichen durch die Stadt an die Bundeswehr zu deren Werbezwecken in Zukunft generell zu unterlassen, bzw. nur auf ausdrücklichen Wunsch von Jugendlichen zu vollziehen (Umkehrung der gegenwärtigen Widerspruchspraxis).

Begründung:

Die Zahl der Minderjährigen bei der Bundeswehr nimmt immer stärker zu. Bewusst versucht die Bundeswehr auf Jugendliche in einer Phase Einfluss zu nehmen, in der diese für die Propagandamethoden der Bundeswehr besonders zugänglich sind: Appelle via Technikfaszination, Sportbegeisterung, Abenteuerlust und Kameradschaft kommen bei dieser Zielgruppe an. Mit diesen Methoden werden am „Tag der Bundeswehr“ Kinder und Jugendliche beworben.

Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken (BT-Drs. 18/12524) haben im Jahr 2016 1.907 Minderjährige den Dienst angetreten. Gegenüber 2011 hat sich die Zahl der Kindersoldaten (Unter 18-Jährige gelten lt. UN-Kinderkonvention als Kinder) bei der Bundeswehr damit mehr als verdoppelt. Ein Skandal, den Menschenrechtsorganisationen immer wieder angeprangert haben. Dennoch will die Bundesregierung bislang nichts an dieser rechtswidrigen Praxis ändern. Das Verteidigungsministerium gedenkt laut eigener Aussagen, an der gegenwärtigen Praxis der Kinderrekrutierung festzuhalten.

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat bereits am 31. Januar 2014 zum Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland Stellung genommen und gefordert: „Der Ausschuss wiederholt seine vorherigen Empfehlungen ... und empfiehlt, dass der Vertragsstaat:

(a) das Mindestalter der Rekrutierung für die Streitkräfte auf 18 Jahre festlegt

(b) alle Formen von Werbekampagnen für die deutschen Streitkräfte, die auf Kinder abzielen, verbietet ...“

Der „Tag der Bundeswehr“ steht – wie sich 2015 und 2016 gezeigt hat (vgl. Fotos von Jugendlichen und Kindern auf militärischen gepanzerten Fahrzeugen und an Kriegsspiel-Computern) – in diametralem Widerspruch zu den Forderungen des UN- Ausschusses für die Rechte des Kindes. Ebenfalls steht die Datenweitergabe zu Werbezwecken der Bundeswehr in Gegensatz zur UN-Konvention für die Rechte des Kindes und ist deshalb künftig zu unterlassen.

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